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Anmeldung von Spielapparaten und Wettterminals (Lustbarkeitsabgabe)

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Anmeldung von Spielapparaten und Wettterminals (Lustbarkeitsabgabe)

Für den Betrieb von Spielapparaten und Wettterminals ist eine Lustbarkeitsabgabe zu entrichten. Die Geräte müssen spätestens drei Werktage vor Inbetriebnahme angemeldet werden.

Details zum Antrag / Formular


Formular-Timeout nach 60 Minuten
Aus Sicherheitsgründen wird das Formular nach 60 Minuten ohne Bearbeitung geschlossen. Wir empfehlen Ihnen die Eingaben zwischenzuspeichern. Details unter:

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Empfänger

Magistrat Linz
Geschäftsbereich: Abgaben und Steuern (AS)
Abteilung: Abgaben

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