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Aufzugsverfahren

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Aufzugsverfahren

Die Errichtung und wesentliche Änderung von Aufzügen ist nach dem Oberösterreichischen Aufzugsgesetz (Oö. Aufzugsgesetz 1998) anzuzeigen.

Für jede Anlage ist ein eigenes Formular auszufüllen.

Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
  • ausreichende Beschreibung (technische Beschreibung, Plan, Skizze, zeichnerische Darstellung, etc.) des Aufzuges, aus der auch der genaue Standort - und der Zweck hervorgehen muss.
  • ein Gutachten eines Aufzugsprüfers*einer Aufzugsprüferin (§ 13 Oö. Aufzugsgesetz 1998).

Planunterlagen:
  • Alle Einreichunterlagen sind als PDF, DOC oder DOCX hochzuladen. Zusätzliche Dokumente können auch als JPEG oder PNG hochgeladen werden
  • Bitte benennen Sie die Einreichunterlagen möglichst genau nach Inhalt (technische Beschreibung, Skizze, Gutachten über die Vorprüfung, Befund Abnahmeprüfung..)
  • Bitte beachten Sie, dass jedes Dokument eine Größe von höchstens 25 MB haben darf. Die maximale Uploadmenge beträgt 150 MB.

Sie können Ihre Einreichung jederzeit zwischenspeichern. Hierfür klicken Sie ganz unten auf „Optionen“ und wählen „Zwischenspeichern“ aus. Nur dann können die Daten zu einem späteren Zeitpunkt wiederverwendet werden.

Die dadurch generierte .xml Datei kann danach wieder auf der Einstiegsseite unter „Optionen“ und „Daten laden“ geöffnet werden.

Achtung: Möchten Sie auf eine vorherige Seite des Formulars zurückkehren, verwenden Sie nur die „ZURÜCK“ und „WEITER“ Felder innerhalb des Formulars. Wird der Zurückpfeil im „Browser verwendet“ gehen alle nicht gespeicherten Daten verloren.

Achtung: Nach 60 Minuten Untätigkeit kommt ein automatisches „Time Out“. Alle bislang eingegebenen und nicht gespeicherten Daten gehen verloren.

Empfänger

Magistrat Linz
Hauptstraße 1-5
4041 Linz

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