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Antrag um Bewilligung für die Durchführung von Arbeiten auf und neben der Straße

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Antrag um Bewilligung für die Durchführung von Arbeiten auf und neben der Straße

Folgende Bewilligungen können beantragt werden:
1.) Baustellenbewilligung nach § 90 StVO (z.B. Umbau, Neubau, Grabungen, Sanierungen, Gerüste mit Auswirkungen auf das öffentliche Gut) in Verbindung mit:
a) Straßenpolizeiliche Verordnung von Verkehrszeichen nach § 43 StVO (z.B. Halteverbote für die Freihaltung von Flächen)
b) Ausnahmegenehmigungen nach § 45 StVO (z.B. Befahren der FUZO, Wochenend- und Nachtfahrverbote)
2.) Straßenpolizeiliche Verordnung nach § 43 StVO (zB. Übersiedlungen) oder Ausnahmegenehmigung nach § 45 StVO ohne Baustellenbewilligung nach § 90 StVO (wenn Ihre Baumaßnahmen keine Auswirkungen auf das öffentliche Gut haben, Sie aber beispielsweise Halteverbote benötigen oder/und z.B. in die FUZO einfahren müssen)

Kosten:

  • Eingabegebühr für Antrag: 14,30 €
  • Bundesgebühr pro Beilage: 3,90 €
  • Kommissionsgebühren im Falle einer Verhandlung: 20,40 € pro Amtsorgan für jede angefangene 1/2 Stunde
  • Verwaltungsabgaben: 35,80 € bzw. 35,00 €

  • INFO: Bitte stellen Sie Ihren Antrag mindestens 7 Werktage vor den geplanten Arbeiten.

    Bitte beachten Sie, dass jede beantragte Verkehrsmaßnahme im Einzelfall geprüft werden muss und daher nicht garantiert werden kann, dass die Genehmigung auch tatsächlich innerhalb dieser Frist ausgestellt werden kann.


    Empfänger

    Magistrat der Landeshauptstadt Linz
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    baustellen.bbv@mag.linz.at

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