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Vormerkung für den Hortbesuch

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Vormerkung für den Hortbesuch

Sehr geehrte*r Bürger*in,

wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken und Ihr Kind für eine städtische Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung vormerken möchten.

Der Besuch einer Linzer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung setzt den Hauptwohnsitz des Kindes und eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten in Linz voraus.

Wir freuen uns auf Ihre Vormerkung!

Bitte beachten Sie, dass eine Vormerkung nur dann vorzunehmen ist, wenn für Ihr Kind derzeit kein Hortplatz besteht.

Empfänger

Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Kinder- und Jugend-Services Linz
Rudolfstraße 18, 4041 Linz

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Hort.
Die Kontaktdaten der Horte finden Sie im Adressverzeichnis unter folgendem Link Horte der Stadt Linz | Stadt Linz.

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