Information Wahlkarte – Antrag auf Ausstellung



Wer am 29.9.2024 nicht in der Lage ist, sein Wahllokal aufzusuchen, sollte sich rechtzeitig eine Wahlkarte besorgen. Die Wahlkarte enthält alle erforderlichen Unterlagen.

Jedes Wahllokal in Linz ist auch ein Wahlkarten-Wahllokal. Sollten Sie jedoch nicht in Linz sein, können Sie auch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

Die Wahlkarte kann jede*jeder nur für sich selbst beantragen. (Zusendung erfolgt eingeschrieben)

bis spätestens 25.9.2024

  • schriftlich
  • per Fax
  • per E-Mail jeweils unter Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer Personenstandsurkunde, aus der die Identität hervorgeht oder Angabe der Nummer des österreichischen Reisepasses oder österreichischen Personalausweises oder österreichischen Führerscheines
  • online unter wahlkarte.linz.at bis 25.9.2024 (wegen des Postwegs)



bis spätestens 27.9.2024, 12.00 Uhr

  • persönlich im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 1110, ab ca. 2.9.2024 bis 20.9.2024: Montag 8:00 bis 18:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr und ab 23.9.2024: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Wahlkarten können in Linz alle Linzer Wahlberechtigten (= alle, die in der Linzer Wählerevidenz eingetragen sind) beantragen,
  • die aus bestimmten Gründen ihr Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen können. Bei der Beantragung ist dieser Grund anzugeben.

Diese Personen können die Wahlkarte zur Briefwahl nutzen oder am Wahltag in einem anderen Wahlkartenwahllokal ihre Stimme unter Vorlage eines Identitätsnachweises und der unbenützten Wahlkarte abgeben.

Die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte muss spätestens bis Sonntag, 29.9.2024 (Wahltag) 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde im Neuen Rathaus eingelangt sein. Sie kann aber auch während des Wahltags während der Wahlzeit in einem Wahllokal abgegeben werden.

Sollten Sie eine Wahlkarte beantragt haben und sich am Wahltag trotzdem in Linz aufhalten, nehmen Sie auf jeden Fall die Wahlkarte in das Wahllokal zur Stimmabgabe mit. Sie sind nur bei Abgabe der Wahlkarte wahlberechtigt.


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